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BetriebshaftpflichtFirmaElektronikversicherungElektronikversicherungBüro-ElektronikversicherungKanzlei ElektronikversicherungBedingungen Elektronikversicherung§ 1 Versicherte Sachen§ 2 Versicherte Schäden und Gefahren§ 3 Versicherungsort§ 4 Versicherungssumme; Versicherungswert§ 5 Angleichung der Versicherungssummen§ 6 Gefahrumstände bei Vertragsabschluss und Gefahrerhöhung§ 7 Prämie; Beginn und Ende der Haftung§ 8 Wechsel der versicherten Sachen§ 9 Entschädigungsberechnung; Unterversicherung§ 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall§ 11 Besondere Verwirkungsgründe§ 12 Sachverständigenverfahren§ 13 Zahlung der Entschädigung§ 14 Wiederherbeigeschaffte Sachen§ 15 Rechtsverhältnis nach dem Versicherungsfall§ 16 Schriftliche Form; Zurückweisung von Kündigungen§ 17 Agentenvollmacht§ 18 Gerichtsstand§ 19 SchlussbestimmungFrachtführerhaftpflichtversicherungFirmenrechtsschutzversicherungSpeditionsversicherungVerkehrshaftungsversicherungService
Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung
(ABE) - Fassung Januar 1997

§ 19 Schlussbestimmung

Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die im Anhang aufgeführten Gesetzesbestimmungen, die nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages
 
 

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