Für alle mitversicherten oder gegen Beitragszuschlag
versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile, einschließlich der
nachstehend genannten Aufstellungen, gilt gemäß § 12
Abs. 1:
Die Fahrzeug- und Zubehörteile müssen für das Fahrzeug zugelassen und
unter Verschluss verwahrt, im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug
durch entsprechende Halterungen fest verbunden sein.
1) Ohne Beitragszuschlag mitversichert bis zu einem Neuwert von
insgesamt 5.000,- EUR sind folgende Teile. Übersteigt der Neuwert dieser
Teile den nach Satz 1 versicherten Neuwert, so ist der entsprechende
Mehrwert gegen Beitragszuschlag versicherbar. Im Versicherungsfall
werden die betroffenen Teile zum Wiederbeschaffungswert entschädigt. Die
Entschädigung ist auf einen Betrag von 5.000,- EUR begrenzt, bei der
Mehrwertversicherung auf den hierfür vereinbarten Betrag.
Beschläge (Monogramm usw.)
Beschriftung (Reklame)
CB-Funk-Gerät
CD-Player (incl. CD-Wechsler)
Dachkoffer
Doppelpedalanlage
Fernseher mit Antenne
Funkanlage mit Antenne
Kühlbox
Lautsprecher (auch mehrere)
Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)
Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte (Audio-, Video-, Radio
und/oder Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme), soweit nicht
werksseitig eingebaut
Panzerglas
Postermotive unter Klarlack
Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, soweit nicht werksseitig
eingebaut
Radioanlage (komplett)
Radioantenne
Rundumlicht (Blaulicht etc.)
Scheibenantenne
Schutzhelme mit und ohne Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer,
wenn über
Halterung mit Zweirad so verbunden, dass unbefugte Entfernung ohne
Beschädigung des
Helmes und/oder Fahrzeugs nicht möglich ist Sonderausstattung/Umbauten
für Behinderte
Telefon mit Antenne (fest eingebaut)
Telematikgeräte
Verkehrsrundfunk-Decoder
Verstärker, Booster oder ähnliche Geräte, die der Lautverstärkung dienen
Zugelassene Veränderungen am Fahr und/oder Triebwerk aller Art zur
Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften
2) Bis zur Höhe des bei Vertragsabschluss angegebenen Wertes sind
folgende Teile gegen Beitragszuschlag versicherbar:
Automatischer Rollboden
Hydraulische Ladebordwand für LKW
Kranaufbau zum Be- und Entladen
Kühlaggregat
Siloaufbau
Sonstige Spezialaufbauten (soweit nicht genannt), nicht jedoch
Jumboaufbau
Tankaufbau
Thermoaufbau
3) Nicht versicherbar - soweit nicht unter 1) oder 2) genannt - sind
beispielsweise:
Atlas
Autodecke oder Reiseplaid oder Edelpelz
Autokarten
Autokompass
Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut)
Cassetten
CD-Platte, Bildplatte
Ersatzteile und Werkzeuge (soweit nicht serienmäßig)
Fahrerkleidung
Faltgarage, Regenschutzplane
Fotoausrüstung über 50,- EUR (bis 50,- EUR beitragsfrei mitversichert)
Funkrufempfänger
Fußsack
Garagentoröffner (Sendeteil)
Heizung (soweit nicht fest eingebaut)
Kühltasche
Magnetschilder
Maskottchen
Mobiltelefon, Kombigerät
PDA (auch als Navigationsgerät)
Plattenkasten und Platten
Rasierapparat
Staubsauger
Tonbänder
Vorzelt
In Ziffer 1) und 2) nicht aufgeführte Fahrzeug- und Zubehörteile sind
ohne Beitragszuschlag mitversichert. |