Beitragszahler in der Risikolebensversicherung
Die Versicherungsprämien werden durch den Versicherungsnehmer als Beitragszahler geleistet. Es ist jedoch möglich, dass der Versicherungsnehmer vereinbart die Prämien durch einen Dritten bezahlen zulassen. Der Beitragszahler hat keinerlei Rechte, der Versicherungsnehmer bleibt Prämienschuldner gegenüber der Versicherung.
Bezahlt zum Beispiel die Mutter der Tochter die Versicherung, so ist die Tochter die Versicherungsnehmerin, die Mutter aber die Beitragszahlerin. Der Tochter stehen die Rechte aus der Versicherung zu. Sollte nun die Mutter die Zahlung der Prämie einstellen, kann die Versicherung diese ausschließlich bei der Tochter einfordern. Beitragszahler hat so mit keine Rechte an der Versicherung.
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Könne Lebenspartner sich gegenseitig über eine Risikolebensversicherung absichern?
Ja, die Risikolebensversicherung ist nicht an eine besondere Lebensform, wie Ehe etc., gebunden. Lebenspartner können sich gegenseitig versichern, der Vorteil liegt in den geringen Prämien für diese Versicherungsform.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die eine günstige Risikolebensversicherung auf 2 Leben bietet.