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Zahlbeitrag in der Risikolebensversicherung

Durch den Zahlbeitrag wird der Beitragsaufwand der Risikolebensversicherung definiert, der tatsächlich für den vereinbarten Versicherungsschutz aufgebracht (gezahlt) werden muss. Der Zahlbeitrag ist somit nicht mit dem garantierten Beitrag identisch, er ist geringer. Er wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert und kann während der Laufzeit unterschiedlich sein.


 
 

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