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Welche Leistungen sollten Sie versichern?



Legen Sie vor der Angebotserstellung Ihre Leistungen fest

Durch die richtige Wahl des Krankenversicherungstarifs können Sie selbst über die Leistungen und auch die Beitragshöhe entscheiden. Aus diesem Grund sollten Sie die Leistungen vor der Angebotserstellung genau definieren und sich Gedanken über die maximale Beitragshöhe die Sie zahlen können machen.


Sie sind selten krank? Dann sind Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung ein Thema für Sie!

Überlegen Sie genau, welche Leistungen Sie brauchen. Als junger Mensch werden Sie selten im Krankenhaus sein, wer jung und gesund ist, wird selten einen Krankenhausaufenthalt haben. Da reicht oftmals das Zweibettzimmer oder das Mehrbettzimmer im Krankenhaus aus. Auch die Chefarztbehandlung ist dann nicht so wichtig. Beim Zweibettzimmertarif könnten Sie bei einem Klinkaufenthalt auf die Chefarztbehandlung verzichten und statt dessen für die Minderleistung ein Krankenhaustageld vom Versicher erhalten.

Wer gesunde Zähne hat, dies sollte bei jungen Menschen so sein, der braucht selten einen Zahnersatz der höher als 50% ist, die Zahnbehandlung hingegen sollte zu 100% versichert sein.

Versicherte, die Anhänger der alternativen Behandlungsmethode sind, sollten die Heilprktikerleistungen mitversichern.

Anhänger von Vorzugsservice beim Arzt sollten darauf achten, dass auch Erstattungen von Arztrechnungen oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung von Ärzten und Zahnärzten mitversichert sind.

Als Selbstständige sollten Sie genau Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten überschlagen, dies laufen auch weiter wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Sie sollten Ihre Lebenshaltungskosten genau in dieser Höhe über die Krankentagegeldversicherung absichern, da diese im Ernstfall Ihr Einkommen ersetzt.

 


 
 

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