Welche Änderungen ergeben Sich durch die Gesundheitsreform 2007 ?
Durch die Gesundheitsreform 2007 ergeben sich eine Reihe von Änderungen auch für die private Krankenversicherung.
Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
Zum 01.01.2009 muss jeder private Krankenversicherer einen Basistarif einführen. Der Basistarif sieht vergleichbare Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Einführung des Basistarifs. Bestandkunden dürfen bis 30. Juni 2009 in den Basistarif deseigenen oder eines anderen Versichererswechseln und ihre Alterungsrückstellungteilweise mitnehmen. Für Neukunden gilt dieseRegelung unbeschränkt. Freiwillig Versicherte können ebenfalls in den Basistarif wechseln.
Vorteil: Jeder privat Versicherte kann in den Basistarif wechseln. Die Beiträge für den Basistarif werden nur nach Alter und Geschlecht kalkuliert. Risikozuschläge für Vorerkrankungen dürfen nicht berechnet werden. Der Monatsbeitrag darf nicht über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Ist auch der Ehepartner in einem Basistarif versichert, so darf der Gesamtbeitrag monatlich nicht 150% des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.
Beschränkter Zugang zum Basistarif.
Ab 01.07.2009 gilt:
Bestandskunden können nur noch dann in den Basistarif des eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie mind. 55 Jahre alt oder finanziell bedürftig sind.
Übersicht der Änderungen durch die Gesundheitsreform 2007
Hier können Sie sich eine Grafik mit den Änderungen der Gesundheitsreform 2007 herunterladen.
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