Ihre Lebensplanung spielt eine große Rolle
Die private Krankenversicherung kann für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen preiswerter als die gesetzliche Krankenverischerung sein. Singles und kinderlose Ehepaare (beide berufstätig) haben in der Regel den größten Preisvorteil wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Selbstständige, Unternehmer, Freiberufler und Künstler sind immer freiwillig krankenversichert und müssen für Ihre eigene Vorsorge sorgen. Hier ist in der Regel die private Krankenversicherung mit Ihren Leistungen zu bevorzugen.
Wichtig: Sie sollten bei Ihrer Entscheidung immer Ihre Lebensplanung für die Zukunft mit einbeziehen. Möchten Sie eine Familie mit Kindern gründen wollen, dann sind Sie (Alleinversiener) durch die Möglichkeit der Familienversicherung oftmals in der gesetzlichen Krankenversicherung im Vorteil, hier bietet sich auch die Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV an.. Möchten Sie jedoch Single bleiben oder Kinder spielen in Ihrer Zukunftsplanung keine Rolle, dann können Sie bei der privaten Krankenversicherung oftmals sehr viel Geld sparen und das bei deutlich besseren Versicheurngsschutz.
Die gesetliche Krankenversicherung hat Vorteile bei der Familienversicherung
Die Familienversicherung ist der wesentliche Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sind nicht berufstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Vorraussetzung ist, dass sich die Familienangehörigen überwiegend in Deutschland aufhalten und nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, sowie keiner versicherungspflichten Beschäftigung nachgehen. Beider Mitversicherung der Kinder ist auch zu beachten, dass diese nicht mitversichert sind, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich krankenversichert ist und das regelmäßige Einkommen des privatversicherten Elternteil über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Die Familienversicherung des Kindes endet mit der Vollendungdes 18. Lebenjahres, wenn sich das Kind noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert werden.
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