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Wer kann sich privat krankenversichern ?

Grundsätzlich können sich privat krankenversichern:

  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens.
  • Beamte und Beihilfeberechtigete, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
  • Arbeitnehmer die ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.975€ (47.770€ jährlich) und das 3. Jahr in Folge die Beitragsbemessungsgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) überschritten haben.


Wie ist es bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Künstlern?

Diese Personengruppe kann sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenversichern. Bei der Wahl der Tarife für die private Krankenversicherung können Sie einen Selbstbehalt pro Kalenderjahr mitversichern, der Ihre monatlichen Beiträge senkt und so Kosten spart.

Selbstständige, Freiberufler oder Künstler die auf eigene Rechnung arbeiten sollten auch den Einkommensverlust mitversichern. Wenn Sie krank werden zahlt Ihnen niemand Ihren Einkommensverlust. Dieses Risiko können Sie über eine Krankentagegeldversicherung mitversichern. Diese Absicherung ist besonders wichtig, durch Vereinbarung einer Karenzzeit  und Leistungsstaffel können Sie bares Geld sparen. Hier können Sie das Krankentagegeld so wählen, wie Sie es benötigen, z.B.: In den ersten Tagen leistet die Versicherung bei einer Erkrankung noch nicht, die Zahlung tritt erst nach 14 oder 21 Tagen in Kraft mit einem geringen Betrag pro Krankheitstag, ab dem 29. oder 43. Tag einer Erkrankung wird dann ein zusätliches Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres Einkommens gezahlt. Durch diese Staffelung sind die Beiträge wesentlich geringer und Sie können individuell nach Ihrer Lebenssituation die Beträge staffeln. Das Krankentagegeld wird für jeden Tag, also auch für Sonn- und Feiertage gezahlt. 


Was sollten Beamte, Beihilfeberechtigte und Abgeordnete beachten?

Bei dieser Personengruppe erstattet der Dienstherr (Bund oder Land) durch die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Die Erstattung wird sowohl für Sie wie auch Angehörige gezahlt. Dabei liegt die Erstattung je nach Beihilfesatz zwischen 50 und 80%. Dadurch brauchen diese Personen nur die Differenz zu 100% versichern.

 

Die private Krankenversicherung ist somit für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Krankenversicherung, alternativ könnten sich Beamte auch über die gesetzliche Krankenversicherung versichern, hier zahlt der Dienstherr jedoch keinen Arbeitnehmeranteil, so dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung voll vom Beamten übernommen werden müssen.


Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse bei Arbeitnehmern?

Bei privatversicherten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung 50% der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkasse.

Der Vorteil der privaten Kranklenversicherung liegt für Arbeitnehmer in der Möglichkeit vom preiswerten Basis- bis zum Top-Schutz mit maximalen Leistungen frei wählen zu können. Sie sollten auch ein Krankentagegeld ab dem Ende der Lohnfortzahlung - in der Regel 6 Wochen- mit versichern. Damit sichern Sie bei längerfristigen Krankheiten Ihr Einkommen ab.

In der Tarifen der privaten Krankenversicherung können Sie auch einen Selbstbehalt pro Kalenderjahr abschließen, dieser senkt die Beiträge. Die Ersparnis können Sie entweder für bessere Tarife mit mehr Leistung oder für andere Dinge verwenden.


 
 

Anfragen zur privaten Krankenversicherung

 

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