Medizinische Entscheidungen stärken
Bundesgesundheitsministerium unterstützt Versorgungsforschung – Arzneimittelversorgung
Die Gmünder-Ersatzkasse legt heute zum sechsten Mal ihren Arzneimittelreport vor, indem die Arzneimittelversorgung der GEK-Versicherten analysiert wird. Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk: „Dieser Report ist ein Beispiel für wissenschaftlich seriöse Versorgungsforschung. Er zeigt auf, wo Patientinnen und Patienten in der Realität besser versorgt werden können und wo Defizite bestehen." Solche wissenschaftlichen Aufbereitungen seien notwendig, denn nur so könne es ein realistisches Bild über die tatsächliche Versorgungssituation geben. Deshalb unterstütze die Bundesregierung die Versorgungsforschung.
Im vergangenen Jahr wurde mit den Sozialversicherungsträgern eine Vereinbarung über die Förderung der versorgungsnahen Forschung geschlossen. Beteiligt sind die Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales, die Deutsche Rentenversicherung, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Dafür werden in den nächsten sechs Jahren rund 21 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dazu Marion Caspers-Merk: „Dieses Geld ist gut angelegt, denn die Akteure in der Gesundheitsversorgung müssen wissen, für welche Erkrankungen und Patientengruppen die Versorgung verbessert und die Qualität erhöht werden kann und wie die finanziellen Mittel wirkungsvoller einzusetzen sind."
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Regelungen den Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung gestärkt. Krankenkassen haben jetzt die Möglichkeit, mit Herstellern günstige Arzneimittelpreise zu vereinbaren. Analog-Arzneimittel ohne therapeutische Verbesserung wurden in die Festbetragsregelung einbezogen, die Festbeträge werden im unteren Preisdrittel des Marktes festgesetzt. Folge sind Preisrückgänge bei Festbetragsarzneimitteln von über 10 % innerhalb eines Jahres.
„Entscheidend ist", so Marion Caspers-Merk, „die Anwendung der Arzneimittel zu verbessern und zwar sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Kosten." Hierfür habe der Gesetzgeber neue Instrumente geschaffen: Kosten-Nutzenbewertungen und ein Zweitmeinungsverfahren. Es gehe darum festzustellen, was neue Arzneimittel für die Patientinnen und Patienten leisten und welche Kosten dafür angemessen sind.
Der gesetzlich verbriefte Anspruch jedes erkrankten Menschen auf die für ihn notwendige Behandlung könne nur eingelöst werden, wenn für die Versorgung nur zweckmäßige und gleichzeitig kosteneffektive Leistungen angewendet würden.
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