Medizinische Versorgungszentren
Kurze Wege: Immer mehr Medizinische Versorgungszentren
Kurze Wege: Immer mehr Medizinische Versorgungszentren Seit Januar 2004 dürfen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der ambulanten Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen. Seither ist die Zahl zugelassener MVZ kontinuierlich gestiegen: Mehr als 730 von ihnen gibt es inzwischen deutschlandweit. Allein im ersten Quartal 2007 sind 67 neue MVZ hinzugekommen.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen für eine fachübergreifende Zusammenarbeit unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete. Sie bieten für die Patientinnen und Patienten eine besondere medizinische Versorgungsqualität aus einer Hand: eine enge Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten und eine gemeinsame Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und Therapie.
MVZ eignen sich auch besonders gut für die Zusammenarbeit mit sonstigen Leistungserbringern, zum Beispiel mit ambulanten Pflegediensten oder Therapeuten. So können die einzelnen Teilschritte der Versorgungskette besser miteinander verzahnt werden. Die Medikationen werden besser abgestimmt und Doppeluntersuchungen vermieden.
Zugleich geben die MVZ jungen Ärztinnen und Ärzten die Chance, im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses in der ambulate Versorgung tätig zu sein, ohne die ökonomischen Risiken einer Niederlassung auf sich nehmen zu müssen. Auch Teilzeitbeschäftigung für Ärztinnen und Ärzte ist möglich. Damit wird ein Beitrag zur Schließung lokaler Versorgungslücken geleistet. Die Zulassung der MVZ erfolgt innerhalb der Grenzen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, ist also nur dann möglich, wenn die Planungsregion nicht wegen Überversorgung gesperrt ist.
MVZ stehen in der Tradition der ostdeutschen Polikliniken, die einen vergleichbaren Versorgungsansatz verfolgten.
MVZ müssen unternehmerisch geführt und von zugelassenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gebildet werden. Dabei können Freiberufler und Angestellte in MVZ tätig sein. Ein MVZ ermöglicht eine Entlastung der Ärztinnen und Ärzte von den nichtärztlichen Aufgaben. Es bleibt mehr Zeit für die medizinische Arbeit, auch mehr Zeit zur Qualifikation und zur Wahrnehmung persönlicher Belange. Durch die gemeinsame Nutzung der Verwaltung, der Medizintechnik und technischer Einrichtungen sowie durch die Koordinierung und Konzentration der Behandlungen werden Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen.
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