Neue Zeit für Nichtraucherschutz beginnt: Erste Ländergesetze treten in Kraft
Nichtraucherschutz
Neue Zeit für Nichtraucherschutz beginnt: Erste Ländergesetze treten in Kraft Am 1. August 2007 sind in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern die ersten drei Nichtraucherschutzgesetze in Kraft getreten. Damit wird das Rauchen in Schulen, Krankenhäusern, Kultureinrichtungen und in Gaststätten grundsätzlich untersagt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, erklärt: „Der Nichtraucherschutz in Deutschland ist einen weiteren Schritt vorangekommen."
Mit den ersten Ländergesetzen beginnt nun eine neue Zeit für den Nichtraucherschutz. Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist im Bundesgesetzblatt veröffe ntlicht und tritt wie geplant zum 1. September in Kraft. Bereits ab dem 1. August gibt es in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Nichtraucherschutzgesetze auf Landesebene. Damit wird das Rauchen in den Einrichtungen, für die die Landesebene zuständig ist, also z. B. in Schulen, Krankenhäusern, Kultureinrichtungen und in Gaststätten grundsätzlich untersagt.
Bis zum Jahresbeginn 2008 müssen alle Bundesländer Nichtraucherschutzgesetze vorlegen. Auch wenn die Grundlinien identisch sind, so werden doch nicht überall gleiche Regelungen gelten. Mein Appell geht deshalb an die Länder, die noch beraten: Möglichst wenig Ausnahmen zulassen! Das betrifft sowohl Raucherecken an Schulen als auch Ausnahmen im Bereich der Gastronomie.“
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