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Interview mit Anne Schilling


Mehr Rechte für Mütter und Väter

Mehr Rechte für Mütter und Väter: Interview mit Anne Schilling Die Leistungen für überlastete Mütter und Väter in Familienverantwortung sind mit der Gesundheitsreform erheblich verbessert worden. Im Interview erläutert Anne Schilling, Geschäftsführerin der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk, die Vorteile für Familien:

Redaktionsbüro Gesundheit: Wer hat Anspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Anne Schilling: Grundsätzlich haben alle Frauen und Männer in Familienverantwortung Anspruch auf eine Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Kur medizinisch notwendig ist und der Arzt dies attestiert. Die Mutter oder der Vater muss also krank sein. Sollen Kinder mitfahren, dann können diese ebenfalls krank sein, müssen es aber nicht. 2006 waren in den Einrichtungen des Müttergenesungswerks rund 35.000 Mütter mit 52.000 Kindern in einer Kurmaßnahme.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Wie sieht die typische "Kur-Mutter" aus?

Anne Schilling: Mütter haben vielfältige Belastungen in der Familie: Erziehungsarbeit, Haushalt, Berufstätigkeit und oftmals auch noch die Pflege eines Angehörigen oder die Sorge für ein krankes Kind. Dazu kommen manchmal noch Arbeitslosigkeit, Partnerschaftskonflikte oder finanzielle Sorgen. All dies kann Frauen krank machen.

Mütter, die in eine Mütter- oder Mutter-Kind-Maßnahme fahren, haben typischerweise mehrere Erkrankungen und Beschwerden, vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparats (Rückenschmerzen u. ä.), psychosomatische Krankheitsbilder, Atemwegs- oder Hauterkrankungen, aber auch Herz-Kreislauf- oder gynäkologische Beschwerden.

88 Prozent der Frauen sind in der aktiven Erziehungsphase zwischen 26 und 45 Jahre, 32 Prozent sind alleinerziehend, 57 Prozent erwerbstätig und 44 Prozent haben ein familiäres Nettoeinkommen von rund 1.500 Euro. Neben diesen Merkmalen kommen die Frauen aus allen Bereichen mit unterschiedlichstem Bildungsgrad und unterschiedlicher Kinderzahl, wobei 45 Prozent zwei Kinder haben. Überproportional sind auch Frauen mit drei und mehr Kindern.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Welche Vorteile hat eine stationäre Kur - zum Beispiel gegenüber ambulanten Maßnahmen am Wohnort?

Anne Schilling: Mütter haben einen 24-Stunden-Tag. Wenn sie ambulante Maßnahmen am Wohnort durchführen, müssen sie vorher organisieren, dass ihre Kinder versorgt sind und hinterher ist in der Regel keine Zeit zum Entspannen, sondern ihre Familienarbeit geht unmittelbar weiter. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Müttern einen schnelleren Zugang zu diesen Kurmaßnahmen geschaffen. Bei diesen Kuren gilt nicht das Prinzip, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sein müssen. Dies hat der Gesetzgeber bei der Gesundheitsreform noch mal ausdrücklich klargestellt. Für Mütter ist dies sehr wichtig.

In den anerkannten Einrichtungen des Müttergenesungswerk bieten wir ein ganzheitliches frauenspezifisches Gesundheitsangebot: Im Mittelpunkt steht die Balance von Körper und Seele mit medizinischen, physiotherapeutischen und psychosozialen Therapien. Therapeutisch wichtig für die Frauen ist dabei auch der Erfahrungsaustausch, und die konkrete Einbeziehung der Lebenssituation im Alltag und nicht zuletzt Angebote zur Nacharbeit nach der Kur durch unsere Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden vor Ort.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Gibt es spezielle Kur-Einrichtungen für Väter?

Anne Schilling: Die vom Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen können auch Kurmaßnahmen nur für Väter anbieten. In zwei unserer Einrichtungen finden zu bestimmten Terminen reine Vater-Kind-Kuren statt.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Seit 1. April 2007 sind Mutter-/Vater-Kind Kuren Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Was hat sich dadurch für die Betroffenen geändert?

Anne Schilling: Mütter und Väter sind nun in ihrem Rechtsanspruch gestärkt, dies wird insbesondere bei Widerspruchs- und Klageverfahren eine Rolle spielen. Außerdem sind diese Maßnahmen nun in den Risikostrukturausgleich aufgenommen, sodass es sich für eine Krankenkasse nicht mehr lohnt, an diesen Kuren sparen zu wollen.

Sehr wichtig für die Betroffenen ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich im Gesetz aufgenommen hat, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausgeschöpft sein müssen. Spätestens ab 1. August 2008 wird es beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen nur noch Stichprobenprüfungen geben, sodass wir insgesamt von einem deutlich schnelleren Verfahren bei Kuranträgen ausgehen. Insgesamt erwarten wir durch die gesetzlichen Änderungen erleichterte und schnellere Antragsverfahren und definitiv mehr Genehmigungen.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Mit welcher Begründung wurden Kuren in der Vergangenheit abgelehnt?

Anne Schilling: 2006 wurden 34 Prozent aller Erstanträge abgelehnt, davon über 50 Prozent mit dem Hinweis, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausgeschöpft seien. Wir haben in den letzten Jahren in steigendem Maße beobachtet, dass Widersprüche gegen Ablehnungen immer eine hohe Erfolgsquote haben. 2006 haben 66 Prozent der Mütter, die eine Ablehnung erhalten haben, mit Unterstützung der Beratungsstellen des Müttergenesungswerks bei den Wohlfahrtsverbänden Widerspruch eingelegt, davon 51 Prozent erfolgreich. Diese Zahlen und diese Entwicklung waren Grund und Anlass für die nun erfolgten gesetzlichen Änderungen.

 

 

Redaktionsbüro Gesundheit: Was müssen Mütter tun, wenn sie eine Kur machen wollen?

Anne Schilling: Wir empfehlen allen Müttern, zunächst eine unserer Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden aufzusuchen.

Sie erhalten dort kostenlos eine Beratung zu allen Fragen und Wegen rund um die Kur und Unterstützung bei der Antragstellung sowie gegebenenfalls beim Widerspruch. Hier werden auch Fragen geklärt bezüglich der Familie zu Hause, zu eventuell notwendiger Unterstützung durch Spendenmittel des Müttergenesungswerks usw.


 
 


 


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