Rechengrößen der Sozialversicherung 2008
Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenze 2008 BBG
Seit einigen Tagen sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 bekannt. Die Werte müssen noch vom Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Danach soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung von 3.562,50 EURO im Monat in 2007 auf 3.600,00 EURO pro Monat in 2008 steigen, dies entspricht 43.200 EURo im Jahr. Die Grenzwerte gelten sowohl für die alten wie auch die neuen Bundesländer.
Was sagt die BBG 2008 aus?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2008 bemisst die Beitragshöhen der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge und gibt damit an, bis zu welchem Einkommen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden.
Diese Grenzen sollten nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Die Versicherungspflichtgrenze wurde im Jahr 2003 von der BBG abgekoppelt und liegt höher als die BBG.
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