Versicherungspflichtgrenze 2008
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2008
Im Jahr 2008 steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 48.150 EURO ( in 2007 lag sie bei 47.700EURO).
Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, werden dadurch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Alle Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze mit Ihrem Einkommen liegen können Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden oder sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV)
Was ist bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV) zu beachten?
Mit der Einführung der Gesundheitsreform ist ein Wechsel in die PKV jedoch mit Hürden bebunden. Ein Wechsel ist erst möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze dreimal hintereinander p.a. überschritten wurde. Danach muss der monatliche Verdienst 4.012,50 EURO übersteigen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze 2008 wird erhöht. mehr erfahren Sie hier...
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