Wechsel in die Private Krankenversicherung 2007
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln?
Eine Private Krankenversicherung (PKV) kann in Deutschland jeder Bürger abschließen, der kein Arbeitnehmer oder Angestellter ist. Arbeitnehmer und Angestellte müssen sich gesetzlich Krankenversichern, wenn sie unter einem bestimmten jährlichen Bruttoverdienst liegen. Im Jahr 2007 sind das 47700 €.
Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung sind wesentlich umfangreicher als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit dem Vertragsabschluß kann der Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung selbst bestimmen, welche Leistungen er versichern möchte und wie das Niveau der Absicherung ist. Er kann zwischen normaler Absicherung und Sonderbehandlung mit oder ohne Zuzahlungen wählen. Auch Sonderleistungen, wie Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einzelzimmer oder alternative Behandlungsmethoden sind in der Privaten Krankenversicherung versicherbar.
Die Leistungen der GKV richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog. Es sind in der Regel Standardleistungen mit Zuzahlungen. Was nicht im Leistungskatalog aufgeführt ist, wird nicht bezahlt (Hochwertiger Zahnersatz; oder Brille). Die Beiträge der GKV werden prozentual vom Bruttoverdienst erhoben und liegen zwischen 11% und 16%. Etwa 50% zahlt der Arbeitgeber dazu.
Die Versicherungsbeiträge der Privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den Versicherungsbedingungen des Versicherers. Bei Arbeitnehmern und Angestellten zahlt der Arbeitgeber auch etwa 50% vom Beitrag.
Bei gleicher Absicherung kann der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung je nach Anbieter unterschiedlich sein. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich ist dringend erforderlich. Er kann einfach und bequem im Internet erfolgen.
Ein Wechsel innerhalb der Anbieter der Privaten Krankenversicherung ist problemlos möglich. Er sollte aber genau geprüft werden, weil das Eintrittsalter sehr wichtig für die Beitragshöhe ist. Bei jedem neuen Antrag oder Wechsel der Privaten Krankenversicherung erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung.
Der Versicherungswechsel von der GKV zur PKV ist bei vorliegen der Vorraussetzungen und Einhaltung der Kündigungsfristen immer möglich.
Der umgekehrte Wechsel ist nur nach vorliegen besonderer Vorraussetzungen noch gestattet.
Gesetzlich Krankenversicherte können eine Private Krankenversicherung als Zusatz abschließen und damit ähnliche Absicherungen und Leistungen erreichen wie der Privatpatient.
|
|
| Versicherungscheck | Suchen Sie vielleicht ? | Service |
| Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Versicherungscheck an, sparen Sie so bares Geld bei Ihren Versicherungen. | Autoversicherung Private Krankenversicherung Unfallversicherung Gebäudeversicherung Sterbegeldversicherung Hausratversicherung Rechtschutzversicherung | Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Versicherung. |
Krankenzusatzversicherung
Sie suchen Informationen zur Krankenzusatzversicherung? Diese erhalten Sie hier:
Krankenzusatzversicherung (als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung)

