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Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung
(ABE) - Fassung Januar 1997

§ 3 Versicherungsort

1. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke.
2. Versicherungsschutz besteht auch, während die versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes transportiert oder bewegt werden.
 
 

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