Sie sind hier:Startseite>KFZ-Versicherung> § 2 a Geltungsbereich
A. Allgemeine Bestimmungen
§ 2 a Geltungsbereich
(1) Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die
zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem
jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch die Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen.
(2) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug-Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können auch sonstige Änderungen
des Geltungsbereichs vereinbart werden. Bei einer Erweiterung des Geltungsbereiches in
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt Abs. 1 Satz 2 entsprechend.

 
 



VersicherungscheckSuchen Sie vielleicht ?Service
Wir bieten Ihnen einen umfangreichen
Versicherungscheck an, sparen Sie so bares Geld bei Ihren Versicherungen.
Privathaftpflichtversicherung
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung

Risikolebensversicherung
Hausratversicherung
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Versicherung.


Autoversicherung direkt online berechnen und vergleichen


Bei uns kann die Autoversicherung direkt online vergleichen werden. Wer günstige Prämien haben möchte sollte hier einmal rechnen.

 

Autoversicherung

Der Link führt direkt zu Informationen und auch zum Online-Vergleich


no news in this list.


Newsletter anmelden



Ihre Werbung hier ?

Hier könnte Ihre Werbung stehen !



Ihre Werbung hier ?

Hier könnte Ihre Werbung stehen !