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E. Autoschutzbrief (AutoPlus)
§ 26 Verpflichtung Dritter

(1) Soweit im Schadenfall ein Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer oder den
berechtigten Insassen auf Grund Vertrages leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung
aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
(2) Bei einer Meldung zu diesem Vertrag ist der Versicherer zur Vorleistung verpflichtet.


 
 

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