E. Autoschutzbrief (AutoPlus) |
§ 24 Versicherte Gefahr |
(1) Der
Versicherer erbringt nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen der
nachstehenden Bedingungen die im Einzelnen aufgeführten Leistungen als
Service oder als Ersatz für vom Versicherungsnehmer oder den
berechtigten Insassen aufgewandte Kosten. |
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