News Auto-Versicherung August 2008
Fahranfänger: Alkoholverbot
Seit dem 1. August hat der Gesetzgeber ein Alkoholverbot für Fahranfänger am Steuer umgesetzt. Der Bundesrat erteilte grünes Licht für die Umsetzung des Gesetzes, welches bereits durch die Gesetzesinitiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vom Bundestag beschlossen war.
Das Gesetz richtet sich an alle Fahranfänger, die sich noch in der regulären 2-jährigen Probezeit befinden, und auch an alle jungen Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die jenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, riskieren einen 2-Punkte-Eintrag in das das Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine hohe Geldstrafe von bis zu 1.000 EURO. Ausserdem kann den Fahranfängern eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre verordnet werden. Ferner müssen die Verkehrssünder an einem Aufbauseminar teilnehmen, die Kosten hier für können bis zu 200 EURO betragen.
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