Abwehranspruch Autoversicherung
Die Prüfung des Haftpflichtschadens durch die Versicherer in der Autoversicherung kann ergeben, dass der Versicherungsnehmer ( VN) nicht ersatzpflichtig ist, der Anspruchsteller seine Ansprüche also nicht zu Recht erhebt.
Dann wehren die Versicherer diese unbegründeten Haftpflichtansprüche ab. Damit hat die Kfz-Haftpflichtversicherung auch ein gewisse Rechtsschutzfunktion ( passiv. Rechtsschutz).
Verklagt nun der Anspruchsteller den Versicherungsnehmer, so führen die Autoversicherer den Rechtsstreit auf eigene Kosten und im Namen des Versicherungsnehmers, Aus diesem Grund hat der Versicherungsnehmer der Autoversicherung die Prozessführung zu überlassen.
Er muss einem von der Autoversicherung bestellten Anwalt die notwendigen Vollmachten erteilen sowie die notwendigen Informationen zur Aufklärung geben.
Sollte die Autoversicherung im Prozess unterliegen, so hat diese außer der Entschädigung des Anspruchstellers auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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