Deckungssumme Autoversicherung
Bis zur Deckungssumme übernimmt der Autoversicherer Haftpflichtschäden. Nach der KfzPflVV hat die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens folgende Deckungssummen zu gewähren.
Innerhalb der zum Geltungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (KH) gehörenden Länder:
Deckung in der Höhe, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben ist, jedoch mindestens in der in Deutschland vorgeschriebenen Höhe.
Innerhalb Deutschlands:
Es gibt die gesetzliche Deckungssumme mit 2,5mio. EUR für Personenschäden, 500.000€ für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden, dies sind die mindest Versicherungssummen.
Die meisten Versicherer bieten jedoch auch höhere Deckungssummen an, in der Regel sind das dann 100 mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit maximal 8 mio. EUR je Person/Ereignis.
Wichtig sind hohe Deckungssummen, die gegen einen geringen Prämienzuschlag möglich sind.
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