Deckungszusage Autoversicherung
Die Doppelkarte ist die durch die StVZO vorgeschriebene Form der Versicherungsbestätigungskarte.
Die Zulassungsstelle ( Straßenverkehrsamt) verlangt für die Zulassung eines KFZ eine Versicherungsbestätigung für die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Dies wird durch die Versicherungsbestätigungskarte nachgewiesen. Mit der Doppelkarte wird die vorläufige Deckung durch den Autoversicherer nachgewiesen.
Die vorläufige Deckungszusage des Autoversicherers begründet einen rechtlich selbständigen Versicherungsvertrag.
Diese kann nicht nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die anderen Versicherungsarten der Kraftfahrzeugversicherung , Voll- und Teilkaskoversicherung zugesagt werden.
Achtung: Dies Bedarf aber einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Autoversicherer.
© 2003-2012 autoversicherung-1.de
Versicherungscheck | Suchen Sie vielleicht ? | Service |
Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Versicherungscheck an, sparen Sie so bares Geld bei Ihren Versicherungen. | Privathaftpflichtversicherung Lebensversicherung Rentenversicherung Rechtsschutzversicherung Risikolebensversicherung Hausratversicherung | Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Versicherung. |