Autoversicherung Doppelkarte VBK
Veraltert, wurde durch die EVB im März 2008 abgelöst.
Die Autoversicherung Doppelkarte ist die durch die StVZO vorgeschriebene Form der Versicherungsbestätigungskarte.
Die Zulassungsstelle ( Straßenverkehrsamt) verlangt für die Zulassung eines KFZ eine Versicherungsbestätigung für die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Dies wird durch die Versicherungsbestätigungskarte nachgewiesen. Mit der Doppelkarte wird die vorläufige Deckung durch den Autoversicherer nachgewiesen.
Die vorläufige Deckungszusage des Autoversicherers begründet einen rechtlich selbständigen Versicherungsvertrag.
Diese kann nicht nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die anderen Versicherungsarten der Kraftfahrzeugversicherung , Voll- und Teilkaskoversicherung zugesagt werden.
Achtung: Dies bedarf aber einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Autoversicherer.
Besorgen Sie sich rechtzeitig eine Autoversicherung Doppelkarte, wenn Sie ein Auto anmelden möchten.

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