Eigentümer Autoversicherung
Eigentümer nennt man die Vereinbarung, durch die sich der Verkäufer einer Sache das Eigentum an dieser bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vorbehält.
Dies wird meistens durch den Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wird nun die Sache unter Eigentumsvorbehalt verkauft und dem Käufer übergeben, so tritt die Veräusserung / der Eigentumsübergang erst zu dem Zeitpunkt ein, im der Kaufpreis ganz bezahlt wird.
Der Eigentümer, z.Bsp. die Bank oder Leasinggesellschaft, verlangt in der Regel vom Käufer, Schuldner oder Leasingnehmer, eine Finanzielle Absicherung der Sache gegen die Gefahren der Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen oder aber Verlust, beim Auto durch Abschluss eine Vollkaskoversicherung.
Den Nachweis erbringt der Schuldner oder Leasingnehmer dann mit einer so genannten Sicherungsbestätigung auch Sicherungsschein genannt. Diese Bescheinigung stellt der Autoversicherer aus.
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