Fahrer
Fahrer ist nach der Rechtssprechung immer derjenige, der das KFZ zum Zeitpunkt des Unfalles tatsächlich steuert oder zum Zeitpunkt des Schadenereignisses das KFZ in eigener Verantwortung führt. D.h. diejenigen Verrichtungen ausführt, die notwendig sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte auf das KFZ zur Fortbewegung einwirken.
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