Grüne Karte
Die Autoversicherer der meisten europäischen Länder und auch anderer Staaten haben sich dem so genannten Grüne-Karten-System angeschlossen. Die Autoversicherer stellen als Haftpflichtversicherungsnachweis grüne internationale Versicherungskarten aus.
Sie erkennen gleichzeitig die grünen internationalen Versicherungskarten des anderen Landes als entsprechenden Nachweis an.
Dieses System wurde auf der Basis des Londoner Abkommens 1949 eingerichtet. Anstelle der grünen internationalen Versicherungskarte erkennen die EG-Länder und auch bestimmte andere Länder das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge aus diesen Ländern als Nachweis über das Bestehen der Versicherung an.
Die Autoversicherer haben im Rahmen dieses Abkommens in jedem Land ein Landesbüro gegründet, dem die Autoversicherer als Mitglied angehören.
In Deutschland befindet sich das Büro in Hamburg. Diese Landesbüros sind verpflichtet den von einem eingereisten ausländischen Kraftfahrer angerichteten Schaden zu regulieren.
Ausländische Kraftfahrer ohne grüne internationale Versicherungskarte sind verpflichtet eine Grenzversicherung abzuschließen. Siehe Grenzversicherung
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