Haarwild
In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild - Wildunfall - versichert. Für den Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) ist Voraussetzung, dass sich der Zusammenstoß mit dem Haarwild das KFZ noch in Bewegung befunden hat.
Achtung: Schäden die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstehen werden nicht ersetzt. Wichtig ist auch, es muss sich um ein Haarwild handeln, also nicht gezähmt , wie z.Bsp. Kuh, Hund, Katze etc., und behaart sein. Wildgänse etc. gelten nicht als Haarwild.
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