Insassen-Unfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung gilt für Autofahrer und Mitfahrer zur Absicherung gegen die Folgen eines Unfalles. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt die Insassen-Unfallversicherung auch dann, wenn der Fahrer für die Unfallfolgen nicht haftet.
Es besteht also auch Versicherungsschutz bei so genannten unabwendbaren Ereignissen. Als Beispiel, wenn das Fahrzeug aufgrund eines geplatzten Reifens von der Strasse abkommt. Selbst wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht leistet die Insassen-Unfallversicherung.
Es gibt verschiedene Arten der Insassen-Unfallversicherung. Nach dem Pauschalsystem sind alle im KFZ vorhandenen Plätze pauschal versichert. Hier steht die abgeschlossene Versicherungssumme für alle Personen insgesamt zur Verfügung. Bei dem Platzsystem ist jeder einzelne Platz mit ein und der gleichen Summe versichert.
Anmerkung: Der Insassenunfallversicherung ist eine Einzelunfallversicherung vorzuziehen. Bei der Einzelunfallversicherung versichern Sie sich ganz persönlich nach Ihrer Lebenssituation. Die Einzelunfallversicherung bietet Ihnen somit wesentlich besseren Schutz.
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