KFZ-Teilversicherung
Die KFZ-Teilversicherung dient dem Schutz des Fahrzeugwertes (§12AKB). Der Abschluss ist freiwillig und für Fahrzeuge mit entsprechenden Wert sinnvoll. Die KFZ-Teilversicherung schließt folgende Schadenursachen je nach Versicherer unterschiedlich ein:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Wildschaden während des Fahrens
- durch Maderbiss verursachte Schäden an Verkabelung und Schläuchen
- Bruchschäden an der Verglasung
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die KFZ-Teilversicherung kann durch Erweiterung der Deckung auf eine Vollkaskoversicherung erweitert werden. Sie gehört zur Kategorie Autoversicherung

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