KFZ-Vollversicherung
Die KFZ-Vollversicherung deckt in der Regel folgende Schadenursachen ab siehe auch §12 AKB
- Eigenschäden durch Unfall
- Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
- In der KFZ-Vollversicherung ist die Teilkaskoversicherung immer mit eingeschlossen.
In der Regel wird die KFZ-Vollversicherung mit einem Selbstbehalt (SB) abgeschlossen z. Bsp. 300€ SB je Schadenereignis.
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