Wildschaden
In der Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Der Zusammenstoß mit Haarwild gilt als Wildschaden.
Für den Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) ist Voraussetzung, dass sich der Zusammenstoß mit dem Haarwild das KFZ noch in Bewegung befunden hat. Achtung, Schäden die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstehen werden nicht ersetzt.
Wichtig ist auch, es muss sich um ein Haarwild handeln, also nicht gezähmt , wie z.Bsp.. Kuh, Hund, Katze etc., und behaart sein. Wildgänse etc. gelten nicht als Haarwild.
© 2003-2012 autoversicherung-1.de
Versicherungscheck | Suchen Sie vielleicht ? | Service |
Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Versicherungscheck an, sparen Sie so bares Geld bei Ihren Versicherungen. | Privathaftpflichtversicherung Lebensversicherung Rentenversicherung Rechtsschutzversicherung Risikolebensversicherung Hausratversicherung | Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot für Ihre Versicherung. |
Wildschaden in der Autoversicherung
Der Wildschaden ist in der Autoversicherung über die Teilkasko-Versicherung mitversichert. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Definitionen welche Tierarten dazu zählen. In der Autoversicherung sollte die Teilkasko immer dann enthalten sein, wenn das Fahrzeug für den Halter ein wirtschaftliches Gut ist und eine Anschaffung eines anderen Fahrzeuges erhebliche finanzielle Aufwendungen bedeuten.