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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte wichtiger den je !

Die Studie der DBV-Winterhur hat es an den Tag gebracht, 2/3 aller Lehrerinnen und Lehrer werden vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen pensioniert bzw. entlassen. Bei den Beamten sieht es ähnlich aus, auch hier gibt es eine verhältnissmäßig hohe Zahl dienstunfähigen Beamten.

Aus diesen Grund ist es leicht nachvollziehbar, warum ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung (nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen) braucht. Der Beamte braucht keine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese zuviele Versicherungslücken hat.

 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten, dabei ist zwischen der echten Dienstunfähigkeitsversicherung und der unechten Dienstunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden.


Echte Dienstunfähigkeitsklausel

"Für Beamte gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit"

 

Die Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten in der Regel vollen Schutz, bei Vollzugs- und uniformierten Beamten sind jedoch weitere Details zu beachtenm. Für diese Berufsgruppe sollte eine spezielle Klausel für Vollzugsbeamte vereinbart sein. 


Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

"Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit"

 

Bei dieser Klausel fehlt "die Entlassung wegen der allgemeinen Dienstunfähigkeit", so dass nur Beamte auf Lebenszeit einen wirklich messbaren Nutzen geboten bekommen. Aus diesem Grund nennt man diese Dienstunfähigkeitsklausel unvollständig.


Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

"* Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ausserstande ist, ihren Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

 

Achtung das bedeutet: Wird der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteillt sich die Berufsunfähigkeit der versicherten Person nach dem oben geschriebenen Bedingungen.

 

Hier zeigt das Beispiel einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel, dass für Beamte die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelten. Durch diese Klausel besteht bei Beamten, die dienstunfähig aber nicht berufsunfähig sind, da sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben können keine ausreichende Absicherung !


Welche Form der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte abschließen?

Wie die oben beschriebenen Klauseln zeigen, sollten Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung nur bei Versicherungsgesellschaften abschließen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel anbieten.

 

In vielen Bedingungswerken der Versicherungsgesellschaften ist die DU-Klausel um zahlreiche Einschränkungen erweitert worden, so dass es dem Interessenten schwer fällt die Fallstricke zu erkennen.

 

Unsere Empfehlung kann daher nur lauten, schließen Sie nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung ab, so vermeiden Sie im Leistungsfall böse Überraschungen.


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