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Kündigung Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist grundsätzlich zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündbar.

 

Wird die Risikolebensversicherung unterjährig bezahlt, so ist sie mit einer Frist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlungstermin kündbar.

 

Bei einigen Versicherern ist das Versicherungsjahr nicht gleich dem Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr ist also nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Versicherungsantrag festgeschriebenen Beginn.

 

Eine Alternative zur Kündigung ist die Reduzierung des Beitrags, der Versicherer kalkuliert dann die Todesfallsumme neu und der Risikolebensversicherungsvertrag wird zur neu kalkulierten Versicherungssumme weitergeführt.

 

Auch eine Laufzeitverfürzung kann zu einem geringeren Beitrag führen, so dass zum Zeitpunkt der Verkürzung der Versicherungsschutz weiter besteht.

 


 
 

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