Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Die Klinik rechnet direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.
Sie sind in ein Krankenhaus eingeliefert worden, dafür haben Sie eine Versicheurngskarte, auf der Ihre Leistungen vermerkt sind. Dies stellt sicher, dass Sie gleich ab Beginn des Krankenhausaufenthaltes die richtigen Leistungen wie z.B.: Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer oder andere Leistungen erhalten.
Diese Kosten rechnet dann die Klinik direkt mit Ihrem Versicherer ab und Sie brauchen nicht in Vorleistung zu treten.
Die private Krankenversicherung rechnet nach Rechnungsvorlage ab
Bei ambulaten Behandlungen durch Ihren Arzt, Zahnarzt oder Heilprktiker rechnet die private Krankenversicherung nach Rechnungsvorlage mit Ihnen ab, in der Regel haben Sie zur Bezahlung der Arztrechnung ein Zahlungsziel von 4 Wochen. Da die private Krankenversicherung in der Regel innerhlb dieser 4 Wochen mit Ihnen abrechent, brauchen sie dann nicht in Vorleistung für die Behandlungskosten zu gehen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages auf Ihrem Konto durch den Versicherer, überweisen Sie dann den Betrag an Ihren Behandler.
Was kann ich bei besonders hohen Rechnungen tun?
Sie haben einen Behandlungsbedarf, der zu sehr hohen Rechnungsbeträgen führt, dann sollten Sie im Vorwege mit Ihrem privaten Krankenversicherer daüber sprechen. Dies kann auch bei sehr teuren Medikamenten erforderlich sein. In der Regel werden Sie eine Lösung mit Ihrem versicherer finden, damit die Kosten reguliert werden können. Bei normalen Kosten wie z.B. für Medikamente, zahlen Sie den Betrag einfach in der Apotheke und reichen dann die Rechnung zur Erstattung bei Ihrem Versicherer ein.
TIPP: Sie sind sich vor Behandlungbeginn nicht sicher, welche Leistungen der Versicherer erstattet? Der Arzt möchte mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung treffen, sprechen Sie mit Ihrem Versicherer ob er die Kosten übernimmt. Hierfür haben die privaten Krankenversicherer eigene Service-Hotlines eingerichtet. So können Sie nach Rücksprache sicher sein, welche Behandlungen auch bezahlt werden.
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