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Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Sie haben sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden, ein Angebot ausgewählt. Stellen Sie nun über Ihren Berater den Antrag zur Aufnahme bei der gewählten Krankenversicherung. Füllen Sie den Antrag sorgsam aus und beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Machen Sie eventuell einen Arztcheck und legen Sie die Untersuchungsergebnisse den Antrag bei. Dokumentieren Sie im Antrag die Anlage zum Arztcheck, damit dieser Bestandteil des Antrags wird.



Die gesetzliche Krankenversicherung erst nach Annahmezusage der PKV kündigen

Sie sollten die GKV erst nach der verbindlichen Versicherungszusage durch Ihren privaten Krankenversicherer kündigen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater über die Annahmezusage, er kann diese nach Risikoprüfung durch den Versicherer Ihnen zukommen lassen. Nach Zugang der Ananhmeerklärung kündigen Sie unter Vorlage der Bestätigung schriftlich Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

 

Als freiwillig Versicherter können Sie Ihre alte Krankenversicherung mit einer Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen- zB. am 5.2 mit Wirkung zum 30.04. Arbeitnehmer deren Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze von 47.770€ gelegen hat, können die gesetzliche Krankenversicherung zum Jahresende kündigen. Voraussetzung: Das Einkommen liegt auch im kommenden Jahr über der Beitragsbemessungsgrenze.


Wenn die Kündigungsbestätigung der GKV ausbleibt, sollten Sie nachfragen!

Wenn Ihr bisherige Krankenversicherung die Kündigung bestätigt hat, kann der Versicherungswechsel in Kraft treten. Eine schriftliche Bestätigung sollten Sie innerhalb von 14 Tagen erhalten, ansonsten fragen Sie nach, warum die Bestätigung nicht eingegangen ist. Ihren Arbeitgeber müssen Sie über den Versicherungswechsel informieren. Ferner übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zawr bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.


 
 

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