Kann ich von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
Sie können nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. Durch diese Maßnahme will der Gesetzgeber verhindern, dass Sie als junger Mensch die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen und im Alter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihr monatliches Bruttoeinkaommen dauerhaft unter die Beitragsbemessungsgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) sinkt. Sie müssen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, dass Ihr Einkommen 1 Jahr lang unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Als Arbeitsloser werden Sie vom Arbeitsamt gesetzlich versichert
Sollten Sie sich von der Versicherungspflicht ganz befreit haben lassen, führt kein Weg mehr in die gestzliche Krankenversicherung. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungsgrenze gesunken ist und Sie in der prvaten Krankenversicherung bleiben wollen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Arbeitslosigkeit. Das Arbeitsamt versichert Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Ältere Arbeitnehmer die über 55 Jahre alt sind, können trotzdem Arbeitslosigkeit nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Sie können dann bei einigen privaten Krankenversicherern Ihre Krankenversicherung bis zu 2 Jahre ruhen lassen. Hierdurch können Sie bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit ohne eine erneute Gesundheitsprüfung sich wieder privat krankenversichern.
TIPP: Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte grundsätzlich gut überlegt werden, da die Altersrückstellungen aus der privaten Krankenversicherung immer verloren gehen.
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