Anspruchsteller
Als Anspruchsteller bezeichnet man denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) geltend macht.


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Wer kann Anspruchsteller sein?
In der Rechtsschutzversicherung können folgende Personen Anspruchsteller sein:
- Versicherungsnehmer
- Familienangehörige die mitversichert sind
- Mitversicherte Personen
- Ehepartner/in
- Kinder
- Geschäftspartner
- usw.

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