Selbstbehalt-Rechtsschutz
Ein Selbstbehalt je Schaden im Leistungsfall kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Durch den Selbstbehalt wird in der Regel der Beitrag für die Versicherung günstiger.
Der Selbstbehalt wird auch als Selbstbeteiligung bezeichnet. Es gibt diverse Selbstbehalte, in der Regel sind dies:
- 150 EURO oder
- 250 EURO oder
- 500 EURO seltener
- 1.000 EURO
Siehe auch Selbstbeteiligung
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