Strafrechtsschutz
Tritt für die Versicherungsnehmer ein, wenn diese sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen, z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung etc.. Beim Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
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