Ausländer Pflichtversicherung
Die Versicherungspflicht für bestimmte ausländische KFZ und KFZ-Anhänger, die im Inland keinen regelmäßigen Standort haben regelt das AuslPflVG.
Diese Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Geltungsbereich des Gesetzes nur gebraucht werden, wenn ebenfalls eine KFZ-Haftpflichtversicherung für den Halter, den Eigentümer und den Fahrer zur Deckung verursachter Personen- und Sachschäden besteht.
Wichtig ist dabei, das der Umfang des Versicherungsschutzes nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) entsprechen.
Damit ist das Verkehrsopfer bei einer Schädigung durch ein ausländisches Kraftfahrzeug nicht schlechter gestellt als bei Ansprüchen gegen Inländer.
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