Brand Autoversicherung
Für Brandschäden kommen in erster Line Selbstentzündung z.Bsp. Heißlaufen mit anschließender Selbstentzündung oder Kurzschluss in Betracht.
Die Brandursache kann aber auch ausserhalb des KFZ liegen. Versicherungsschutz ist immer dann gegeben, wenn das KFZ vom Brand erfasst oder unmittelbar durch seine Einwirkung beschädigt wird.
Reine Seng- und oder Schmorschäden fallen nicht unter den Brandbegriff. Brandschäden sind nur bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung mitversichert.
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