KFZ-Vollkaskoversicherung
Die KFZ-Vollkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Schadenursachen ab siehe auch §12 AKB.
Eigenschäden durch Unfall.Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen.
In der KFZ-Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung immer mit eingeschlossen. In der Regel wird die KFZ-Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt (SB) abgeschlossen z. Bsp. 300€ SB je Schadenereignis. Musterbedingungen

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