Beifahrer
Personen die im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zu Versicherungsnehmer (VN) oder Halter den berechtigten Fahrer zu einre Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten begleiten sind versicherte Beifahrer. Das Arbeitsverhältnis muss die Tätigkeit als Beifahrer vorsehen, jedoch muss die Beifahrertätigkeit nicht die Haupttätigkeit sein. Der begleitende Beifahrer ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) nicht mitversichert, er ist als Insasse anzusehen.
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