Feuer in der Autoversicherung
Für Feuerschäden kommen in erster Line Selbstentzündung z.Bsp. Heißlaufen mit anschließender Selbstentzündung oder Kurzschluss in Betracht. Die Feuerursache kann aber auch ausserhalb des KFZ liegen. Versicherungsschutz ist immer dann gegeben, wenn das KFZ vom Feuer erfasst oder unmittelbar durch seine Einwirkung beschädigt wird. Reine Seng- und oder Schmorschäden fallen nicht unter den Feuerbegriff. Feuerschäden sind nur bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung mitversichert.
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