Versicherungssumme
Bis zur Versicherungssumme übernimmt der Autoversicherer Haftpflichtschäden. Nach der KfzPflVV hat die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mindestens folgende Versicherungssummen zu gewähren:
Innerhalb der zum Geltungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ( KH) gehörenden Länder:
Deckung in der Höhe, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben ist, jedoch mindestens in der in Deutschland vorgeschriebenen Höhe.
Innerhalb Deutschlands:
Es gibt die gesetzliche Versicherungssumme mit 2,5mio. EUR für Personenschäden, 500.000€ für Sachschäden und 50.000 EUR für Vermögensschäden, dies sind die mindest Versicherungssummen.
Die meisten Versicherer bieten jedoch auch höhere Versicherungssummen an, in der Regel sind das dann 100mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit maximal 8mio. EUR je Person/Ereignis.
Wichtig sind hohe Versicherungssummen, die gegen einen geringen Prämienzuschlag möglich sind.
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