Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt in der Regel folgende Schadenursachen ab siehe auch §12 AKB
Eigenschäden durch Unfall
Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen
In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung immer mit eingeschlossen.
In der Regel wird die Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt (SB) abgeschlossen z. Bsp. 300€ SB je Schadenereignis.
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