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Autoversicherung Kündigung

Stichtag ist der 30.11. eines jeden Jahres

 

Sie können bis zum 30. November jeden Jahres die Autoversicherung kündigen und somit zum 01.01. des neuen Jahres eine neue Autoversicherung abschließen. Bitte beachten Sie, dass die Hauptfälligkeit Ihrer Autoversicherung der 01.01. sein muss.


Sonderkündigungsrecht Autoversicherung

In folgenden Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

 

Bei einer Beitragserhöhnung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ab Mittteilung der Prämienerhöhung von 4 Wochen. Da die Versicherer erst im November bis Januar die neuen Prämienrechnungen versenden, können Sie ab dem Tag des Posteingangs bei einer Prämienerhöhung innerhalb von 4 Wochen die Autoversicherung kündigen.

 

Wenn Sie das Fahrzeug wechseln, können Sie uneingeschränkt den Versicherer wechseln. Die Versicherung bei einem anderen Autoversicherer gilt als Kündigung der alten Autoversichreung.

 

Liegt ein Haftpflichtschaden vor, können Sie die Autoversicherung ebenfalls kündigen. Hier haben beide Seiten, also Sie und der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Bitte beachten Sie: Wenn Sie kündigen, erhalten Sie die Prämie bis zum Jahresende nicht erstattet. Die Prämie bis zum Ablauf des Versicherungsjahres steht dem Versicherer zu. Kündigen Sie deshalb nicht die Versicherung zu sofort sondern zum Ablauf des Versicherungsjahres.

Kündigt der Autoversicherer, so steht Ihnen die nicht verbrauchte Prämie zu.


Kündigung Autoversicherung

Die Kündigung der Autoversicherung muss schriftlich erfolgen, das Kündigungsschreiben sollten Sie an die Autoversicherung rechtzeitig absenden, am besten per Übergabe-Einschreiben. Ihre Kündigung muss am 30.11. dem Versicherer vorliegen. Warten Sie mit der Kündigung nicht bis zu letzten Tag, sondern senden Sie diese möglichst frühzeitig ab.

Achten Sie bei der Kündigung der Autoversicherung auf die Hauptfälligkeit, die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf der Versicherung beim Autoversicherer eingegangen sein.


 
 

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